Das Spargesetz – was sich für Sie ändert

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen – im Gespräch meist „das Spargesetz“ genannt. In Kraft ist es seit dem 30. Juli, die meisten Kürzungen greifen ab Januar 2027. Weil die Änderungen auch in unserer Praxis ankommen werden, möchten wir Ihnen offen sagen, worum es geht.
Der Kern in einem Satz: Viele Untersuchungen und Behandlungen bezahlen die Krankenkassen künftig nur noch bis zu einer festen Obergrenze. Was darüber hinausgeht, wird geleistet, aber nicht mehr vergütet. Der ambulanten Versorgung fehlen dadurch im kommenden Jahr rund drei Milliarden Euro; etwa 46 Millionen Behandlungsfälle bleiben ohne Finanzierung. Das sind Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Das gilt bereits jetzt
Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie Cannabisblüten dürfen nicht mehr zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Wenn wir Ihnen ein solches Mittel bisher auf Kassenrezept verordnet haben, sprechen Sie uns bitte an – wir suchen gemeinsam nach einer Lösung.
Was ab Januar 2027 auf uns zukommt
- Vorsorge unter Druck. Früherkennungsuntersuchungen – darunter das Hautkrebsscreening – verlieren ihre gesonderte Vergütung und fallen unter die Obergrenze.
- Terminvermittlung entfällt. Wenn wir Ihnen einen Facharzttermin vermitteln, wird das künftig gar nicht mehr vergütet – weder die vermittelten Termine selbst noch die Vermittlungspauschale für Hausarztpraxen.
- Das Hausarztprogramm wird gebremst. Wer sich neu einschreibt, wird der Praxis nur noch mit einem Abschlag vergütet.
- Organspendeberatung. Die Vergütung für die ergebnisoffene Beratung zur Organ- und Gewebespende wird gestrichen – sie trifft ausschließlich Haus- und Kinderärzte.
- Sprechzeiten. Die Pflicht zu 25 Sprechstunden in der Woche bleibt – finanziert wird sie nicht mehr in vollem Umfang.
Was das im Einzelnen für unsere Sprechstunde bedeutet, können wir heute noch nicht abschließend sagen. Wir werden alles daransetzen, dass Sie davon so wenig wie möglich merken. Ganz ohne Folgen wird es nicht gehen – und wir halten es für richtig, Ihnen das vorher zu sagen statt hinterher.
Sie können etwas tun
Als Nächstes wird das Primärversorgungsgesetz verhandelt. Dort entscheidet sich, wie es mit der hausärztlichen Versorgung weitergeht. Die Hausärztinnen- und Hausärzteverbände haben dazu eine Kampagne gestartet: Über hausarztpraxen-retten.de schreiben Sie Ihren Bundestagsabgeordneten in wenigen Minuten – Postleitzahl eingeben genügt.
Zum Mitnehmen und Nachlesen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat Material für Patientinnen und Patienten veröffentlicht. Sie können es hier direkt öffnen:
PatienteninformationKassenärztliche Bundesvereinigung · PDF, 1,9 MB
PlakatKassenärztliche Bundesvereinigung · PDF, 3,2 MB
Die SparlisteKassenärztliche Bundesvereinigung · PDF, 259 KB
Unsere eigene Zusammenfassung auf einer Seite legen wir Ihnen bei uns am Empfang aus. Mehr Material und die Stellungnahmen der Ärzteschaft: kbv.de/spargesetz.
Stand: 20. September 2026