Tauglichkeit, Atteste und Bescheinigungen
Manche Untersuchungen führen nicht zu einer Behandlung, sondern zu einem Nachweis: für die Fahrerlaubnis, für den Tauchkurs, für den Arbeitgeber, für eine Behörde. Weil ihnen keine Erkrankung zugrunde liegt, zahlt die gesetzliche Krankenkasse sie in aller Regel nicht – es sind Privatleistungen. Eine Ausnahme ist die Jugendarbeitsschutzuntersuchung. Was wir anbieten, was Sie mitbringen sollten und was es kostet, steht hier.
Untersuchungen für einen Nachweis
- LKW und BusÄrztliche Untersuchung für die Fahrerlaubnis der Klassen C und D – bei Ersterteilung und bei jeder Verlängerung.
- BootsführerscheinÄrztliches Zeugnis für den Sportbootführerschein: Sehvermögen, Hörvermögen, allgemeine Eignung.
- TauchtauglichkeitUntersuchung nach den Empfehlungen der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin. Viele Tauchschulen verlangen sie vor dem Kurs.
- SporttauglichkeitUntersuchung vor Wettkampf, Vereinseintritt oder wieder aufgenommenem Training – vom Breitensport bis zum Marathon.
- InfektionsschutzgesetzBelehrung und Bescheinigung nach § 43 für Tätigkeiten mit Lebensmitteln. Wir führen sie selbst durch – ein zusätzlicher Weg zum Gesundheitsamt entfällt.
- JugendarbeitsschutzErst- und Nachuntersuchung vor Beginn einer Ausbildung. Für Jugendliche und Eltern kostenfrei – die Kosten trägt der Freistaat Bayern.
Ein Nachweis ist kein Formular, das man im Vorbeigehen unterschreibt. Wir untersuchen erst und bescheinigen dann.
Atteste und Bescheinigungen
Nicht jedes Attest braucht eine Untersuchung, aber jedes braucht eine ärztliche Beurteilung. Häufig gefragt sind:
- Bescheinigungen für Arbeitgeber, Schule oder Verein
- Nachweise für Versicherungen und Behörden
- Reiserücktritt und Reisefähigkeit
- Bescheinigungen für Sportstudio, Kur oder Rehabilitation
Auch hier gilt: Was nicht der Behandlung einer Erkrankung dient, ist keine Kassenleistung. Was es kostet, sagen wir Ihnen vorher.
Wie es abläuft
- Termin vereinbarenSagen Sie bitte gleich, worum es geht. Eine Tauglichkeitsuntersuchung braucht mehr Zeit als ein gewöhnlicher Termin – die planen wir dann ein.
- Unterlagen mitbringenWas Sie brauchen, steht unten. Fehlt etwas, verzögert sich die Bescheinigung.
- UntersuchungUmfang und Dauer richten sich danach, was bescheinigt werden soll.
- BescheinigungIn vielen Fällen bekommen Sie sie im selben Termin. Ist eine weitere Untersuchung nötig, sagen wir Ihnen, wie es weitergeht.
Was Sie mitbringen sollten
- LichtbildausweisFür jede Bescheinigung, die eine Behörde verlangt.
- Brille oder KontaktlinsenWenn Sie eine Sehhilfe tragen – der Sehtest wird damit gemacht.
- ImpfausweisVor allem bei Tauglichkeit für Beruf und Reise.
- VorbefundeArztbriefe, Medikamentenliste, bekannte Vorerkrankungen.
- UntersuchungsberechtigungsscheinNur für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung – Sie bekommen ihn von der Schule oder vom Gewerbeaufsichtsamt.
- Das FormularWenn die Stelle, die den Nachweis verlangt, ein eigenes vorgibt.
Kosten
Diese Untersuchungen und Bescheinigungen rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte ab. Was Ihre Untersuchung kostet, hängt vom Umfang ab – wir nennen Ihnen den Betrag, bevor wir anfangen, nicht danach. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenkasse ist nicht vorgesehen; ob ein privater Tarif oder Ihr Arbeitgeber etwas übernimmt, klären Sie am besten vorher dort.
Eine Ausnahme ist die Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Für Jugendliche und ihre Eltern ist sie kostenfrei, die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Bringen Sie dazu bitte den Untersuchungsberechtigungsschein mit.
Wie die Rechnung entsteht und wie Sie sie einreichen, steht auf unserer Seite Abrechnung und Erstattung.
Termin
Untersuchung vereinbaren
Sagen Sie bei der Terminvereinbarung, um welchen Nachweis es geht. Dann planen wir die Zeit ein, die die Untersuchung wirklich braucht.